CSF-Community - Counter-Strike
  Öffentliche Diskussion
 


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Hauptartikel:
Darstellung von Gewalt in Medien

Counter-Strike wird oft als „Killerspiel“ bezeichnet, da man mit Waffen auf menschenähnliche Gestalten schießt. Mit steigendem Bekanntheitsgrad von Counter-Strike wurde das Spiel regelmäßig als prägnantes Beispiel für Gewalt in Computerspielen angeführt.

2002 bearbeitete die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (heute: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) einen Indizierungsantrag zu Counter-Strike. Nach dem Amoklauf von Erfurt am 26. April 2002 gipfelte die öffentliche Diskussion zu diesem Thema. Zur Untersuchung lud die BPjS erstmals Vertreter der Spielergemeinschaft ein. Am 16. Mai 2002 gab die BPjS bekannt, sie stelle eine gewisse Jugendgefährdung fest, die jedoch nicht für eine Indizierung ausreiche.[1] Zur Begründung wurde beispielsweise herangezogen, dass man das Spielziel auch ohne Töten der Gegner erreichen kann und in der Spielergemeinschaft vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten – besonders auf LAN-Partys – genutzt werden. Gleichzeitig drängte die BPjS auf eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes, die Juni 2002 beschlossen und zum 1. April 2003 umgesetzt wurde. Die zum Teil zensierte deutsche Version von Half-Life wurde zusammen mit dem Counter-Strike Mod von der USK ab 16 Jahren freigegeben. In ihr fließt kein oder lediglich gelbes Blut, ausgeschaltete Gegner fallen nicht zu Boden, sondern kauern sich kurz zusammen, bevor sie verschwinden. Die Counter-Strike:Source-Version aus dem „Valve Multiplayer Pack“ wurde ab 16 Jahren freigegeben und beinhaltet rotes Blut.

Die englische Originalversion hat keine Jugendfreigabe erhalten und ist somit erst ab 18 Jahren erhältlich, die Überlassung entsprechender Software an Jugendliche unter 18 Jahren ist nach deutschem Recht illegal.

Der Amokläufer von Emsdetten vom 20. November 2006 soll laut Zeitungsberichten, [8] neben anderen Egoshootern auch regelmäßig Counter-Strike gespielt und seine eigene Schule als Counter-Strike-Level nachgebaut haben. Hierdurch wurde die Diskussion über das Verbot sogenannter „Killerspiele“ von neuem entfacht. Strittig bleibt, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen Egoshootern und Amokläufen gibt, ob es sich bei dieser Art von Spielen um eine Ursache von Amokläufen handelt oder ob psychisch derart veranlagte Täter sich mit Vorliebe solche Spiele zulegen.




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